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EM-Stadion Klagenfurt - UVP-Einzelfallprüfung
Auftraggeber:
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt
Abt. Baurecht
Bearbeitungszeitraum:
2005

Kurzbeschreibung:

Mit Bescheid des Magistrats Klagenfurt vom 25.08.2005 (AZ: 10/408/2005) wurde DI Robert Unglaub als nichtamtlicher Sachverständiger im Feststellungsverfahren zur UVP-Pflicht des Projekts „Sportpark Wörthersee-Stadion“ gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bestellt.

Die Sachverständigentätigkeit bezog sich auf die Fachbereiche

  • Biotope / Ökosysteme
  • Boden und Landwirtschaft
  • Gewässerökologie.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage galt für das geplante Stadion keine generelle UVP-Pflicht mehr, sondern nur noch bei zu erwartenden erheblichen und nachhaltigen vorhabensbedingten Umweltbeeinträchtigungen. Aufgabe des Sachverständigengutachten war es, die Vollständigkeit,  sachliche Rich­tigkeit und fachliche Plausibilität der in Form einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorliegenden Gutachten des Projektwerbers bzgl. der o.g. Fachbereiche zu untersuchen und festzustellen, ob vom geplanten Projekt bezüglich dieser Sachgebiete erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten waren.