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UVP-Pflicht des Bauvorhabens B100 Drautalbundesstrasse zwischen Lengholz und Dellach
Auftraggeber:
Arge Lebensraum Oberdrautal
Bearbeitungszeitraum:
2002 - 2004

Kurzbeschreibung:

Ein insgesamt ca. 28 km langer Straßenabschnitt im Oberen Drautal in Kärnten sollte sukzessive aus- bzw. neugebaut werden. Obwohl diese Maßnahme als ein Gesamtprojekt UVP-pflichtig ist, wurde durch Unterteilung in einzelne Bauabschnitte, die für sich genommen die UVP-Schwellenwerte nicht erreichen, die UVP umgangen.
Die von der Arge Lebensraum Oberdrautal beauftragte Studie wies diese UVP-Pflicht nach. Sie fand jedoch nicht bei den Kärntner Behörden Gehör, sondern hatte erst im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor der EU-Kommission in Brüssel Erfolg. Gleichzeitig hatte die Beschwerde auch das Ziel, eine Naturverträglichkeitsprüfung gemäß FFH-Richtlinie zu erreichen. Auch in dieser Frage gab die EU-Kommission dem Beschwerdeführer Recht.

Die Kärntner Behörden einigten sich mit Brüssel schließlich darauf, dass die UVP und Naturverträglichkeitsprüfung zwar nicht für die bereits im Bau befindlichen bzw. gebauten Teilabschnitte nachgeholt werden muss, sie verpflichteten sich jedoch für das letzte Teilstücke zwischen Radlach und Dellach beide Prüfverfahren durchzuführen.