UVP-Einzelfallprüfung: EM-Stadion Klagenfurt

UVP-Einzelfallprüfung: EM-Stadion Klagenfurt

Mit Bescheid des Magistrats Klagenfurt wurde DI Robert Unglaub als nichtamtlicher Sachverständiger im Feststellungsverfahren zur UVP-Pflicht des Projekts „Sportpark Wörthersee-Stadion“ gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bestellt.

Die Sachverständigentätigkeit bezog sich auf die Fachbereiche

  • Biotope / Ökosysteme
  • Boden und Landwirtschaft
  • Gewässerökologie

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage galt für das geplante Stadion keine generelle UVP-Pflicht mehr, sondern nur noch bei zu erwartenden erheblichen und nachhaltigen vorhabensbedingten Umweltbeeinträchtigungen. Aufgabe des Sachverständigengutachtens war es, die Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und fachliche Plausibilität der in Form einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorliegenden Gutachten des Projektwerbers bzgl. der o.g. Fachbereiche zu untersuchen und festzustellen, ob vom geplanten Projekt bezüglich dieser Sachgebiete erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten waren.

Auftraggeber Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt Abt. Baurecht
Bearbeitungszeitraum 2005