UVP-Feststellungsverfahren Seepark Hotel Klagenfurt: Beratung des Naturschutzbeirats Kärnten als Umweltanwalt

UVP-Feststellungsverfahren Seepark Hotel Klagenfurt: Beratung des Naturschutzbeirats Kärnten als Umweltanwalt

Das Seepark Hotel Klagenfurt sollte am westlichen Stadtrand von Klagenfurt, im Landschaftsschutzgebiet „Lendspitz-Siebenhügel“ errichtet werden. Der Naturschutzbeirat von Kärnten hatte aufgrund der zu befürchtenden negativen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Natur und Landschaft (insbesondere das Landschaftsbild) große Bedenken gegen eine Genehmigung. Aufgrund in Kärnten gültiger Rechtsnormen bedarf die Errichtung des Hotelgebäudes, obwohl in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen, keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung. Daher sah der Naturschutzbeirat nur in einer UVP die Chance, die Interessen des Naturschutzes fachlich und rechtlich angemessen zu berücksichtigen.

DI Robert Unglaub wurde mit der fachlichen Begründung für die Berufung gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid beauftragt. Kernpunkt der Argumentation war die nicht nachvollziehbare Darstellung einer zu geringen Bettenanzahl im Projektantrag (246 Betten, ab 250 Betten wäre eine UVP-Pflicht gegeben).

Die Berufungsbehörde hat jedoch den negativen Bescheid der 1. Instanz bestätigt.

Inzwischen ist jedoch bekannt geworden, dass das Anfang Juli 2009 eröffnete Hotel ca. 280 Betten aufweist.

Auftraggeber Naturschutzbeirat Kärnten als Umweltanwalt
Bearbeitungszeitraum 2008 - 2009