UVP-Verfahren Gasdampfkraftwerk Klagenfurt: Beratung des Naturschutzbeirats Kärnten als Umweltanwalt

UVP-Verfahren Gasdampfkraftwerk Klagenfurt: Beratung des Naturschutzbeirats Kärnten als Umweltanwalt

Der Naturschutzbeirat von Kärnten hat sich aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes gegen den Bau des Gasdampf-Kombinationskraftwerks im östlichen Klagenfurt ausgesprochen. Als Umweltanwalt gem. UVP-Gesetz hat der Naturschutzbeirat Parteistellung im Rahmen des UVP-Verfahrens für dieses Großprojekt. Zur qualifizierten Wahrnehmung dieser Rechte wurde im Juni 2009 DI Robert Unglaub beauftragt, fachgutachterliche Stellungsnahmen zu den vorliegenden Verfahrensunterlagen zu verfassen und den Naturschutzbeirat bei den mündlichen Verhandlungen zu vertreten. Mit der fachgutachterlichen Begründung der Berufung vor dem Umweltsenat in Wien gegen den positiven Bescheid der ersten Instanz mit den Schwerpunkten

  • vermehrte Hochnebelbildung,
  • Gesundheitsrisiken durch Luftschadstoffe und
  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurde ebenfalls DI Unglaub beauftragt.

Das Berufungsverfahren wurde 2012 abgeschlossen. Der Umweltsenat hat einen negativen Bescheid erlassen. Das Großkraftwerk wird nicht gebaut.

Auftraggeber Naturschutzbeirat Kärnten als Umweltanwalt
Bearbeitungszeitraum 2009 - 2012